Förderungen im Öffentlichen Personen Nahverkehr Drucken E-Mail
Speziell für den öffentlichen Personenverkehr (ÖPNV) gewährt der Bund den einzelnen Bundesländern nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden. Danach besteht die Möglichkeit, Zuwendungen für folgende Maßnahmen zu erhalten:
  • die Beschaffung von Standard-Linienomnibussen und Standard-Gelenkomnibussen, soweit diese zum Erhalt und zur Verbesserung von Linienverkehren erforderlich sind und überwiegend für diese Verkehre eingesetzt werden,
  • Bau und Ausbau von zentralen Omnibusbahnhöfen und Haltestelleneinrichtungen sowie von Betriebshöfen und zentralen Werkstätten, soweit sie dem öffentlichen Personennahverkehr dienen.
  • In diesem Zusammenhang fördern einige Bundesländer speziell den Einsatz von Erdgasbussen. Eine Zusammenfassung mit Auflistung der verschiedenen Fördermöglichkeiten enthält nachstehende Tabelle.


Förderung (ÖPNV) nach Bundesländern:

Baden-Württemberg
Innenministerium, Abteilung 7 - Verkehr -

Herr Harsch
Tel.: 0711/231-5726

Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Die bisherige Förderung des ÖPNV wird im Jahr 2007 auf zinsverbilligte Darlehen umgestellt. Das konkrete Programm ist dezeit noch nicht veröffentlicht.

Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie

Frau Neeb
Tel.: 089/2162-2691

Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Es wurde entschieden, die Busförderung ab 2009 wieder aufzunehmen.
Konkrete Aussagen zu den einzelnen Förderkonditionen sind derzeit jedoch noch nicht möglich.

Berlin
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

Herr Walk
Tel.: 030/9025-1074

manfred.walk@
senstadt.verwalt-berlin.de

Der Schwerpunkt der Förderung im Rahmen des GVFG liegt bei der Erhaltung und Weiterentwicklung der Schieneninfrastruktur der S-, U- und Straßenbahn, Berlin hat deshalb in den letzten Jahren keine Omnibusse gefördert. Insoweit bestehen in Berlin zurzeit auch keine Förderregelungen für die Beschaffung von Omnibussen.

Brandenburg
Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung

Herr Conrad,
Tel.: 0331/866-8263

Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

2005 wurde die ÖPNV-Finanzierung aufgrund einer Änderung des ÖPNV-Gesetzes grundlegend geändert und u.a. die Busförderung durch das Land eingestellt.

Bremen
Senator für Bau, Umwelt und
Verkehr

Ludger Schleper
Tel.: 0421 / 361-9703

Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Keine Anreize

Hamburg
Baubehörde/Amt für Verkehr

Herr Gerdau
Tel.: 040/42840-2952

Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Busbeschaffungen werden derzeit nicht gefördert, wohl aber die Einrichtung von Fahrgastinformations-, Betriebsleit- und Anschlusssicherungssystemen.

Hessen
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und
Landesentwicklung

Herr Dr. Kortenhaus
Tel.: 0611/815-2393

Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Seit 2003 ist die Fahrzeugförderung eingestellt.

Mecklenburg-
Vorpommern

Wirtschafts-
ministerium

Herr Görner
Tel.: 0385/5885612
Keine Anreize

Niedersachsen
Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr

Herr Hoppe
Tel.: 0511/120-7838

bernd-uwe.hoppe@
mw.niedersachsen.de

Die Förderung ist Ende 2005 eingestellt worden. Eine Wiederaufnahme des Förderprogramms ist nicht geplant.

Nordrhein-
Westfalen

Ministerium für Bauen und Verkehr

Herr Wille
Tel.: 0211/3843-9347

Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Die Aufgabenträger des ÖPNV erhalten vom Land eine gesetzliche Pauschale, die diese zur Förderung der Fahrzeuge einsetzen können. Inwieweit die Aufgabenträger Fahrzeuge fördern und dabei umweltfreundliche Technologien besonders berücksichtigen, hängt von der jeweiligen Entscheidung vor Ort ab.

 

Rheinland-Pfalz
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

Frau Reichert
Tel.: 06131/16-4052

Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Die Förderung von Nahverkehrsfahrzeugen (Linienomnibusse, Straßenbahn- und Schienenfahrzeuge) wurde mit Inkrafttreten des Landeshaushaltsplans 2004 eingestellt.

Der Schwerpunkt der ÖPNV-Investitionsförderung liegt bei der allgemein zugänglichen Infrastruktur (betreiberneutral), d.h. bei Maßnahmen an Bahnhöfen und ihren Umfeldern, dem Bau von Umsteigeanlagen sowie Haltestellen des straßengebundenen ÖPNV und bei Maßnahmen zur Beschleunigung des Busverkehrs.

Saarland
Ministerium für Wirtschaft und Arbeit

Herr Heiss
Tel.: 0681/501-4664

Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Für den Einsatz im ÖPNV werden Busse wie folgt gefördert:

bis 360 mm Bodenhöhe:
• Niederflur Midi bei einer Fahrzeuglänge bis 8.500 mm, Festbetrag 48.000 €
• Niederflur Midi bei einer Fahrzeuglänge von 8.500 – 10.200 mm, Festbetrag 88.000 €
• Niederflur Standard bei 2 Achsen, Festbetrag 93.000 €
• Niederflur bei 3 Achsen, Festbetrag 123.000 €
• Niederflur Überland bei 2 Achsen, Festbetrag 98.000 €
• Niederflur Überland bei 3 Achsen, Festbetrag 128.000 €
• Niederflur Gelenkzug bei einer Fahrzeuglänge von 18.350 mm, Festbetrag 138.000 €
• Niederflur Doppeldecker bei 3 Achsen, Festbetrag 138.000 €


bei einer Bodenhöhe bis 860 mm:
• Überland-Linienbus bei 2 Achsen, Festbetrag 70.000 €
• Überland-Linienbus bei 3 Achsen, Festbetrag 95.000 €

Sachsen 1
Sächsisches Staatsministerium
für Wirtschaft und Arbeit

Herr Pritzke
Tel.: 0351/564-8661

Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Im Rahmen der GVFG ÖPNV-Förderung werden für die Beschaffung umweltverträglicher Fahrzeuge keine zusätzlichen Fördermittel gewährt. Die Förderung von Fahrzeugen erfolgt gemäß Richtlinie des Sächsischen Staats-ministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Gewährung von Fördermitteln im öffentlichen Personennahverkehr (RL-ÖPNV) durch die zuständigen Bewilligungsbehörden (Landesdirektionen). nach GVFG erfolgt über das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit. Die Einbeziehung von Abgasnormen bei der Busförderung ist ab 1.1.2005 vorgesehen.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Fahrzeuge die EURO-IV-Norm erfüllen.

Sachsen 2
Sächsisches
Staatsministerium
für Umwelt und Landwirtschaft

Herr Lehmann
Tel.: 0351/564-2216

Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Sächsische Aufbaubank: Merkblatt V10 - Verbundvorhaben zur Minderung verkehrsbedingter Immissionen

Sachsen-Anhalt
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr

Frau Rech
Tel.: 0391/567-7450

Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

 

Fahrzeugrichtlinie im Rahmen der neuen Verwaltungsvorschriften (vom 30.07.2007) zum EntflechtungsG

Die Finanzierung erfolgt sowohl nach EntflechtG als auch mit Regionalisierungsmitteln.
In 2008 letztmalige Förderung von Erdgasniederflurlienienomnisbussen im rahmen einer Projektförderung durch das Land mit einem Fördersatz von 50 % der förderfähigen Kosten (von max. 230.000 Euro pro Fahrzeug).
Ab 2009 erfolgt mit Änderung des ÖPNVG LSA eine pauschale Förderung der Aufgabenträger des ÖSPV.

Voraussetzung u. a. mindestens Einhaltung der Abgasgrenzwertstufe EEV oder der im Beschaffungsjahr gesetzlich höchsten Abgasgrenzwertstufe.


Schleswig-Holstein
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Herr Trester
Tel.: 0431/988-4689

Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Ziel der ÖPNV-Förderpolitik des Landes ist es, die ÖPNV-Investitionsförderung auf die allgemein zugängliche Infrastruktur (betreiberneutral) zu beschränken, d.h. auf zentrale Omnibusbahnhöfe, Park&Ride-Anlagen, Haltestellen, RBL-Systeme, Bahnhöfe und Bahnhofsvorplätze.

Diese Zielvorgabe wird schrittweise umgesetzt. Die Busförderung wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2002 eingestellt. Ab 2003 werden auch Omnibusbetriebshöfe nicht mehr gefördert.

Thüringen
Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Medien (TMBLM)

Joachim Turbiasz
Tel.: 0361 / 37-91422

Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Für die Beschaffung von neuen Linienomnibussen sind nach Richtlinie folgende Zuwendungsbeträge vorgesehen:

- 20.000 EUR für einen Kleinbus,
- 50.000 EUR für einen Midibus,
- 70.000 EUR für einen Solo-Omnibus (2 Achsen),
- 90.000 EUR für einen Solo-Omnibus (3 Achsen),
- 100.000 EUR für einen Gelenkbus.

Für Fahrzeuge mit Erdgasantrieb erhöht sich die Zuwendung bei einem Kleinbus um 5.000 EUR, bei den anderen Omnibussen jeweils um 10.000 EUR.

Zuwendungen zur Busförderung werden nur unter der Bedingung gewährt, dass der Zuwendungsbetrag durch den Zuwendungsempfänger gegenüber dem Land besichert wird.

Neu eingeführter Fördertatbestand gem. Richtlinie:

Umrüstung vorhandener Linienomnibusse auf neueste Umweltstandards zur Minderung von Emissionen, Fördersatz: bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.


Alle Angaben ohne Gewähr