| Land/Kontakt |
Erläuterung |
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Baden-Württemberg Innenministerium, Abteilung 7 - Verkehr -
Herr Harsch Tel.: 0711/231-5726
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Die bisherige Förderung des ÖPNV wird im Jahr 2007 auf zinsverbilligte Darlehen umgestellt. Das konkrete Programm ist dezeit noch nicht veröffentlicht.
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Bayern Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
Frau Neeb Tel.: 089/2162-2691
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Es wurde entschieden, die Busförderung ab 2009 wieder aufzunehmen. Konkrete Aussagen zu den einzelnen Förderkonditionen sind derzeit jedoch noch nicht möglich.
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Berlin Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Herr Walk Tel.: 030/9025-1074
manfred.walk@ senstadt.verwalt-berlin.de
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Der Schwerpunkt der Förderung im Rahmen des GVFG liegt bei der Erhaltung und Weiterentwicklung der Schieneninfrastruktur der S-, U- und Straßenbahn, Berlin hat deshalb in den letzten Jahren keine Omnibusse gefördert. Insoweit bestehen in Berlin zurzeit auch keine Förderregelungen für die Beschaffung von Omnibussen. |
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Brandenburg Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
Herr Conrad, Tel.: 0331/866-8263
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2005 wurde die ÖPNV-Finanzierung aufgrund einer Änderung des ÖPNV-Gesetzes grundlegend geändert und u.a. die Busförderung durch das Land eingestellt.
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Bremen Senator für Bau, Umwelt und Verkehr
Ludger Schleper Tel.: 0421 / 361-9703
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Keine Anreize |
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Hamburg Baubehörde/Amt für Verkehr
Herr Gerdau Tel.: 040/42840-2952
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Busbeschaffungen werden derzeit nicht gefördert, wohl aber die Einrichtung von Fahrgastinformations-, Betriebsleit- und Anschlusssicherungssystemen.
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Hessen Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung
Herr Dr. Kortenhaus Tel.: 0611/815-2393
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Seit 2003 ist die Fahrzeugförderung eingestellt.
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Mecklenburg- Vorpommern Wirtschafts- ministerium
Herr Görner Tel.: 0385/5885612
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Keine Anreize |
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Niedersachsen Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr
Herr Hoppe Tel.: 0511/120-7838
bernd-uwe.hoppe@ mw.niedersachsen.de
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Die Förderung ist Ende 2005 eingestellt worden. Eine Wiederaufnahme des Förderprogramms ist nicht geplant.
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Nordrhein- Westfalen Ministerium für Bauen und Verkehr
Herr Wille Tel.: 0211/3843-9347
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Die Aufgabenträger des ÖPNV erhalten vom Land eine gesetzliche Pauschale, die diese zur Förderung der Fahrzeuge einsetzen können. Inwieweit die Aufgabenträger Fahrzeuge fördern und dabei umweltfreundliche Technologien besonders berücksichtigen, hängt von der jeweiligen Entscheidung vor Ort ab.
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Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Frau Reichert Tel.: 06131/16-4052
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Die Förderung von Nahverkehrsfahrzeugen (Linienomnibusse, Straßenbahn- und Schienenfahrzeuge) wurde mit Inkrafttreten des Landeshaushaltsplans 2004 eingestellt.
Der Schwerpunkt der ÖPNV-Investitionsförderung liegt bei der allgemein zugänglichen Infrastruktur (betreiberneutral), d.h. bei Maßnahmen an Bahnhöfen und ihren Umfeldern, dem Bau von Umsteigeanlagen sowie Haltestellen des straßengebundenen ÖPNV und bei Maßnahmen zur Beschleunigung des Busverkehrs.
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Saarland Ministerium für Wirtschaft und Arbeit
Herr Heiss Tel.: 0681/501-4664
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Für den Einsatz im ÖPNV werden Busse wie folgt gefördert:
bis 360 mm Bodenhöhe: • Niederflur Midi bei einer Fahrzeuglänge bis 8.500 mm, Festbetrag 48.000 € • Niederflur Midi bei einer Fahrzeuglänge von 8.500 – 10.200 mm, Festbetrag 88.000 € • Niederflur Standard bei 2 Achsen, Festbetrag 93.000 € • Niederflur bei 3 Achsen, Festbetrag 123.000 € • Niederflur Überland bei 2 Achsen, Festbetrag 98.000 € • Niederflur Überland bei 3 Achsen, Festbetrag 128.000 € • Niederflur Gelenkzug bei einer Fahrzeuglänge von 18.350 mm, Festbetrag 138.000 € • Niederflur Doppeldecker bei 3 Achsen, Festbetrag 138.000 €
bei einer Bodenhöhe bis 860 mm: • Überland-Linienbus bei 2 Achsen, Festbetrag 70.000 € • Überland-Linienbus bei 3 Achsen, Festbetrag 95.000 €
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Sachsen 1 Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit
Herr Pritzke Tel.: 0351/564-8661
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Im Rahmen der GVFG ÖPNV-Förderung werden für die Beschaffung umweltverträglicher Fahrzeuge keine zusätzlichen Fördermittel gewährt. Die Förderung von Fahrzeugen erfolgt gemäß Richtlinie des Sächsischen Staats-ministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Gewährung von Fördermitteln im öffentlichen Personennahverkehr (RL-ÖPNV) durch die zuständigen Bewilligungsbehörden (Landesdirektionen). nach GVFG erfolgt über das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit. Die Einbeziehung von Abgasnormen bei der Busförderung ist ab 1.1.2005 vorgesehen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Fahrzeuge die EURO-IV-Norm erfüllen.
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Sachsen 2 Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
Herr Lehmann Tel.: 0351/564-2216
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Sächsische Aufbaubank: Merkblatt V10 - Verbundvorhaben zur Minderung verkehrsbedingter Immissionen
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Sachsen-Anhalt Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr
Frau Rech Tel.: 0391/567-7450
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Fahrzeugrichtlinie im Rahmen der neuen Verwaltungsvorschriften (vom 30.07.2007) zum EntflechtungsG
Die Finanzierung erfolgt sowohl nach EntflechtG als auch mit Regionalisierungsmitteln. In 2008 letztmalige Förderung von Erdgasniederflurlienienomnisbussen im rahmen einer Projektförderung durch das Land mit einem Fördersatz von 50 % der förderfähigen Kosten (von max. 230.000 Euro pro Fahrzeug). Ab 2009 erfolgt mit Änderung des ÖPNVG LSA eine pauschale Förderung der Aufgabenträger des ÖSPV.
Voraussetzung u. a. mindestens Einhaltung der Abgasgrenzwertstufe EEV oder der im Beschaffungsjahr gesetzlich höchsten Abgasgrenzwertstufe.
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Schleswig-Holstein Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Herr Trester Tel.: 0431/988-4689
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Ziel der ÖPNV-Förderpolitik des Landes ist es, die ÖPNV-Investitionsförderung auf die allgemein zugängliche Infrastruktur (betreiberneutral) zu beschränken, d.h. auf zentrale Omnibusbahnhöfe, Park&Ride-Anlagen, Haltestellen, RBL-Systeme, Bahnhöfe und Bahnhofsvorplätze.
Diese Zielvorgabe wird schrittweise umgesetzt. Die Busförderung wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2002 eingestellt. Ab 2003 werden auch Omnibusbetriebshöfe nicht mehr gefördert.
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Thüringen Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Medien (TMBLM)
Joachim Turbiasz Tel.: 0361 / 37-91422
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Für die Beschaffung von neuen Linienomnibussen sind nach Richtlinie folgende Zuwendungsbeträge vorgesehen:
- 20.000 EUR für einen Kleinbus, - 50.000 EUR für einen Midibus, - 70.000 EUR für einen Solo-Omnibus (2 Achsen), - 90.000 EUR für einen Solo-Omnibus (3 Achsen), - 100.000 EUR für einen Gelenkbus.
Für Fahrzeuge mit Erdgasantrieb erhöht sich die Zuwendung bei einem Kleinbus um 5.000 EUR, bei den anderen Omnibussen jeweils um 10.000 EUR.
Zuwendungen zur Busförderung werden nur unter der Bedingung gewährt, dass der Zuwendungsbetrag durch den Zuwendungsempfänger gegenüber dem Land besichert wird.
Neu eingeführter Fördertatbestand gem. Richtlinie:
Umrüstung vorhandener Linienomnibusse auf neueste Umweltstandards zur Minderung von Emissionen, Fördersatz: bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
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