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Lässt sich jeder Benziner nachrüsten?

 

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Eine Nachrüstung von Benzinfahrzeugen auf Autogas ist für den Verbraucher insbesondere bei Garantie- und Haftungsfragen nicht risikofrei, da durch den Eingriff in das Antriebssystem die Sachmängelhaftung des Herstellers erlöschen kann.

Grundsätzlich kann jedes benzinbetriebene Fahrzeug mit einem Ottomotor auch mit einem Gassystem nachgerüstet werden. Eine Ausnahme bilden lediglich Ottomotoren mit Direkteinspritzung. Vor der Entscheidung zur Nachrüstung eines Fahrzeugs wird die Beachtung folgender Hinweise empfohlen:

 

 

1.) Bei Serienfahrzeugen trägt der Autohersteller allein alle Verpflichtungen gegenüber dem Kunden, die aus der Sachmängelhaftung entspringen. Eine Nachrüstung kann diese Verpflichtungen für das Antriebssystem außer Kraft setzen und sie auf den nachrüstenden Betrieb bzw. den Nachrüstsystemhersteller übertragen.

2.) Alle Komponenten der Gasanlage von Serienfahrzeugen unterliegen den hohen Qualitätsanforderungen der Automobilzulieferindustrie und sind mehrfach nach internationalen Standards auf ihre Langlebigkeit geprüft. Die Fahrzeuge durchlaufen im Entwicklungs- und Produktionszyklus die gleichen Sicherheits- und Crashtests wie die Fahrzeuge mit konventionellen Kraftstoffen. Dies ist bei nachgerüsteten Fahrzeugen nicht der Fall.Die Gastanks werden beim werksseitigen Einbau teilweise im Unterboden des Fahrzeugs montiert, so dass zumeist kein oder nur geringer Platzverlust im Kofferraum hingenommen werden muss. Nachrüstungen hingegen sind meist mit einem Platzverlust im Kofferraum verbunden.

3.) Die Motoren und der Katalysator können bei Serienfahrzeugen auf die höhere Verbrennungstemperatur und die höhere Klopffestigkeit von Erdgas optimiert werden. Das Abgasverhalten wird in der Typgenehmigung und seit dem 01.10.2005 in der neuen Zulassungsbescheinigung (Teil 1), die den Kraftfahrzeugschein ersetzt, dokumentiert. Die Bestimmung des Abgasverhaltens bei individuell nachgerüsteten Fahrzeugen verbietet sich meist aus Kostengründen. Dies könnte möglicherweise dazu führen, dass Serienfahrzeuge steuerlich besser eingestuft werden.

Zu beachtende Normen

Welche Normen müssen bei der Nachrüstung beachtet werden?

 

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Gasanlagen, die in neuen Serienfahrzeugen eingebaut sind, müssen aufgrund der internationalen Regelungen ECE-R 110 bauartgenehmigt sein. Gasnachrüstsysteme für Erdgasfahrzeuge müssen grundsätzlich nach ECE-R 115 genehmigt sein.

 

 

Seit dem 1. April 2006 sind alle Vorschriften zur Genehmigung und Überprüfung von Gasanlagen zum Antrieb von Kraftfahrzeugen in die Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO) übernommen worden. Gasanlagen, die in neuen Serienfahrzeugen eingebaut sind, müssen aufgrund der internationalen Regelungen ECE-R 110 bauartgenehmigt sein. Die Überprüfung der Gasanlagen wird im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) durchgeführt. Leider sind momentan noch Haftungsfragen bei der Nachrüstung von Fahrzeugen auf Erdgasantrieb offen.

Gasnachrüstsysteme für Erdgasfahrzeuge müssen grundsätzlich nach ECE-R 115 genehmigt sein. Bei der Genehmigung nach ECE-R 115 muss der Anlagenhersteller u. a. nachweisen, dass das Abgasverhalten des Kraftfahrzeuges durch die Nachrüstung nicht negativ beeinflusst wird. Für Kleinserien oder Einzelanlagen besteht auch künftig die Möglichkeit, ein Einzelgutachten nach § 21 StVZO zu erhalten. Bedingung: Diese Anlagen müssen zumindest nach den technischen Vorgaben der ECE-R 115 eingebaut worden sein. Mit dem Einbau eines Gasnachrüstsystems ist immer eine Gassystemeinbauprüfung (GSP) durchzuführen. Die GSP nehmen neben anerkannten Werkstätten auch der TÜV und die DEKRA vor. Die ECE-Regeln finden sich zum Nachlesen auf www.unece.org.

Die bessere Wahl: Serienmodelle

Optimierte Motortechnik für einen umweltschonenden Betrieb

 

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Fast alle namhaften Autohersteller bieten serienmäßige Erdgasfahrzeuge an. Besuchen Sie unseren Fahrzeugkatalog!

Fast alle namhaften Autohersteller bieten serienmäßige Erdgasfahrzeuge an. Mit inzwischen 30 verschiedenen Fahrzeugmodellen - vom Pkw bis hin zum schweren Nutzfahrzeug - haben unter anderem Fiat, Opel, Volkswagen, Mercedes, Ford, Citroen, Iveco und MAN auf die steigende Nachfrage reagiert.

Die Angebotspalette wird ständig erweitert und die Technologie weiterentwickelt. Derzeit entwickeln die Autobauer die nächste Generation von Erdgasfahrzeugen, die mit Turbomotoren ausgerüstet sein wird. Aufgeladene Erdgasmotoren verbinden geringe Kraftstoffkosten mit deutlichen Umweltvorteilen und garantieren obendrein satten Fahrspaß.

So präsentierte Volkswagen im Dezember 2006 in Valencia den Prototyp eines VW Passat EcoFuel mit doppelter Aufladung. Der via Kompressor und Abgasturbolader aufgeladene TSI-CNG-Motor bringt eine Leistung von 110 kW/150 PS. Auch Opel und Fiat planen Modelle mit Erdgas-Turboantrieb. Die ersten Serienfahrzeuge werden voraussichtlich 2008 der Öffentlichkeit vorgestellt.

Serienmäßige Autogasfahrzeuge findet man dagegen in Deutschland nur wenige, unter anderem von Lada, Subaru und Chevrolet. Darum sind Flüssiggasautos hier zu Lande überwiegend umgerüstete Benzinfahrzeuge.